Gefahrenanalyse und Erstellung eines Gefahrstoffkatasters

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Gefahrenanalyse und Erstellung eines Gefahrstoffkatasters

Gefahrenanalyse und Erstellung eines Gefahrstoffkatasters
gemäß der gesetzlichen Bestimmungen und Richtlinien
(u. a. GefStoffV, BetrSichV, ArbSchG, EG-Richtlinien)

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Aufgabenstellung

Das Unternehmen benötigte eine Gefahrenanalyse mit Hauptaugenmerk auf die Überprüfung und Neuerstellung des Gefahrstoffverzeichnisses (-katasters). Folgende Bereiche sollten aufgearbeitet werden:

  • Erstellung einer vollständige Liste der verwendeten Gefahrstoffe durch Befragung und Betriebsbegehung (siehe Anlage1 „Mögliche Fragestellungen für Prüflisten und Form-blätter“)
  • Überprüfung der vorhandenen Daten und Unterlagen
  • Aktualisierung und gegebenenfalls Vervollständigung des Sicherheitsdatenblattbestandes
  • Listung, Prüfung und Anforderung aller relevanter Unterlagen der zuliefernden Unternehmen
  • Erarbeitung eines Unterweisungsformulars für die betroffenen Mitarbeiter zur späteren Übernahme in die SAP-Struktur
  • Erstellung eines neuen Gefahrstoffverzeichnisses unter folgenden Gesichtspunkten:
    • Gefahrstoffverzeichnis arbeitsplatzbezogen erstellen
    • Gefahrstoffverzeichnis vervollständigen / aktualisieren
    • Gefahrstoffverzeichnis bei wesentlichen Änderungen aber mindestens einmal jährlich überprüfen
  • Konzeptvorschlag zur Einrichtung einer permanenten Prüfung und Pflege des Gefahrstoffverzeichnisses und aller relevanter Unterlagen und sonstigen Datenbestände.
  • Listung und Prüfung entsprechender Softwarelösungen


Auftraggeber

Das Unternehmen ist ein international tätiges, führendes Unternehmen der Halbzeugindustrie für die Entwicklung und Herstellung von Halbfabrikaten aus Kupfer und Kupferlegierungen.
Das Unternehmen beschäftigt rund 220 Mitarbeiter. Zur Produktpalette gehören u. a. Bronzedraht (bleihaltig und bleifrei), Kupferdraht, Messingdraht, Messingprofile und –stangen, Neusilberdraht, Profildrähte, Sondermessinghalbfabrikate und Tombakdraht (hoch kupferhaltige Messinglegierung).


Eingesetzte Juniorberater

Wir stellten ein Projektteam aus einem Seniorberater und einem Juniorberater. Der dem Projekt zugeordnete Seniorberater übernahm die Projektleitung.

Der Juniorberater verfügte über folgende Fachkompetenzen:

  • Diplom-Bauingenieur, kurz vor seinem Zweitdiplom zum Wirtschaftsingenieur
  • Perfekte Kenntnisse in allen bei diesem Projekt einzusetzenden Software-Anwendungen
  • Projekterfahrung bei der Erstellung eines Gefahrstoffverzeichnisses in einem Konzern der chemischen Industrie

Der Juniorberater wurde – je nach Notwendigkeit – vor Ort im Unternehmen oder dezentral tätig. Er arbeitete eng mit dem Projektverantwortlichen des Unternehmens zusammen.


Projektdurchführung

  • Kick-Off-Besprechung
    • Festlegung der einzelnen Arbeitsschritte
    • Materialzusammenstellung gemäß den anzuwenden Richtlinien und Verordnungen
  • Materialsichtung und -beschaffung
    • Sichtung der vorhandenen Unterlagen
    • Listung und Beschaffung fehlender Unterlagen
  • Betriebsbegehung
    • Arbeitsplatz-/Abteilungsprüfung gemäß Checkliste (Beispiel: siehe Anlage2)
    • Mitarbeiterbefragung gemäß separatem Fragenkatalog
  • Aufbereitung und Bearbeitung der Unterlagen
    • Vollständigkeitsprüfung
    • Nachbefragungen
    • Datenkontrolle / Konformitätsprüfung gem. der Richtlinien und Verordnungen
    • Datenerfassung
  • Erstellung des Gefahrstoffverzeichnisses
    • Erstellung und Prüfung der Datenbank
  • Konzepterstellung zur permanenten Prüfung und Aktualisierung des Katasters
    • Prüfung der im Unternehmen vorhandenen/nutzbaren personellen Ressourcen
    • Konzepterstellung unter Berücksichtigung der Unternehmensressourcen
  • Zwischenpräsentation
    • Präsentation der Projektergebnisse und des Gefahrstoffverzeichnisses
    • Korrekturbesprechung
  • Nach- und Endbearbeitung
    • Nachbearbeitung gem. der Besprechungsergebnisse aus Punkt 7;
  • Ergebnispräsentation / Projektabschluss


Projektergebnis:

Das Projektergebnis war ein datenbankgestütztes Gefahrstoffverzeichnis, in dem zusätzlich alle vorgenannten Unterlagen erfasst wurden. Ebenfalls wurde hier die Möglichkeit zur permanenten Terminüberwachung der notwendigen Tätigkeiten gemäß der zugrunde liegenden Gesetze und Verordnungen geschaffen. Somit wird der Datenbestand zukünftig immer auf dem aktuellen Stand sein.


Projektdauer/-umfang:

Die Projektdauer belief sich auf 33 Arbeitstage. Insgesamt wurden für Projekt 36 Beratertage abgerechnet.

Anlage 1 – Mögliche Fragestellungen für Prüflisten und Formblätter

  • Welche chemischen Arbeitsstoffe werden im Unternehmen hergestellt oder verwendet?
  • Welche chemischen Arbeitsstoffe sind Gefahrstoffe, d.h. als gefährlich eingestuft und gekennzeichnet, explosionsfähig oder auf sonstige Weise chronisch schädigend?
  • Liegen die Sicherheitsdatenblätter für gefährliche Stoffe und Zubereitungen vor?
  • Gibt es Gefahrstoffe, die erst beim Umgang, z. B. mit Erzeugnissen, entstehen oder freigesetzt werden?
  • Sind alle Gefahrstoffe im Gefahrstoffverzeichnis erfasst und wird dieses regelmäßig aktualisiert?
  • Wurde bei allen Gefahrstoffen geprüft, ob sie sich durch weniger gefährliche Stoffe oder Verfahrensänderung ersetzen lassen?
  • Werden emissionsarme Verwendungsformen eingesetzt?
  • Ist die Prüfung von Ersatzlösungen dokumentiert?
  • Sind die Mindeststandards der TRGS 500 für den Umgang mit chemischen Arbeitsstoffen umgesetzt?
  • Entsprechen die Hygieneanforderungen, z. B. Sanitär- und Umkleideräume den zusätzlichen Vorgaben der Gefahrstoffverordnung?
  • Ist die Gefahrstoff-Kennzeichnung vollständig und bleibt sie während des gesamten Produktionsdurchlaufes erhalten?
  • Wird bei allen Tätigkeiten nach dem Stand der Technik verhindert, dass gefährliche Stoffe entstehen oder freigesetzt werden?
  • Wird durch die Tätigkeitsgestaltung der Hautkontakt mit Gefahrstoffen nach dem Stand der Technik verhindert?
  • Gibt es für bestimmt Tätigkeiten verfahrens- und stoffspezifische Kriterien nach TRGS 420 oder andere behördlich oder berufsgenossenschaftlich anerkannte Arbeitsverfahren und werden diese angewendet?
  • Sind bei allen anderen Tätigkeiten die Luftgrenzwerte (einschließlich Spitzenbegrenzung) nach TRGS 900 eingehalten?
  • Werden die Luftgrenzwerte überwacht, erforderlichenfalls durch eine anerkannte Messstelle?
  • Sind für Tätigkeiten, bei den ein Luftgrenzwert derzeit nicht eingehalten werden kann, zusätzliche Schutzmaßnahmen (z. B. persönliche Schutzausrüstung) festgelegt und existiert ein Konzept, wie die Einhaltung zukünftig gewährleistet wird?
  • Ist bei Verwendung von persönlicher Schutzrüstung, z. B. Schutzhandschuhen und Atemschutzgeräten, deren Eignung für den jeweiligen Gefahrstoff gewährleistet?
  • Sind erforderlichenfalls Beschäftigungsverbote (für Jugendliche, werdende und stillende Mütter, Gebärfähige) eingehalten?
  • Sind die Exponierten / Gefahrstoffmengen / Expositionszeiten auf das unbedingt erforderliche Maß begrenzt?
  • Sind die Arbeitnehmer anhand von Betriebsanweisungen tätigkeitsbezogen über auftretende Gefahren und notwendige Schutzmaßnahmen unterwiesen?
  • Haben die Arbeitnehmer die Unterweisung durch Unterschrift bestätigt?
  • Sind die Betriebsanweisungen in der Sprache der Beschäftigten abgefasst und sind sie am Arbeitsplatz ausgehängt/-gelegt?
  • Werden der Betriebs- oder Personalrat bzw. die Arbeitnehmer bei der Ermittlung, bei Gefahrstoffmessungen sowie bei der Festlegung von Schutzmaßnahmen in erforderlichem Maße beteiligt?
  • Werden Fremdfirmen rechtzeitig über mögliche Gefahren informiert, Schutzmaßnahmen vereinbart, schriftlich festgelegt und ist ein Koordinator eingesetzt?
  • Sind ausreichende Schutzmaßnahmen zur gefahrlosen Aufbewahrung, Lagerung und Abfallentsorgung getroffen?
  • Sind Vorsorgemaßnahmen bei Betriebsstörungen und Unfällen festgelegt (Erste Hilfe, Alarmplan, Alarmübungen, Notduschen, Augenduschen, Verhaltensanforderungen) und erforderlichenfalls mit den Beschäftigten eingeübt?
  • Ist die sachgerechte Beschaffung, Lagerung und Wartung persönlicher Schutzausrüstungen gewährleistet, insbesondere der Austausch von Schutzhandschuhen und Atemschutzfiltern nach Überschreitung der vom Hersteller angegebenen Einsatzzeiten?
  • Werden die Pflichten zu Vorsorgeuntersuchen (Erstuntersuchung, Nachuntersuchung, Vorsorgekartei) erfüllt?
  • Sind bei Herstellung und Verwendung von krebserzeugenden oder erbgutverändernden Gefahrstoffen die notwendigen Schutzmaßnahmen getroffen und die Arbeiten der zuständigen Behörden angezeigt?

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